Erklärung zur Barrierefreiheit
MintFolder AI — Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) · Selbstbewertung nach WCAG 2.2 AA
⚙️ Stand der Barrierefreiheit
MintFolder AI befindet sich im Aufbau der Barrierefreiheit. Wir arbeiten daran, unsere Webanwendung gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der harmonisierten Norm EN 301 549 barrierefrei zu gestalten.
⚠️ Bekannte Einschränkungen
Einige Eingabefelder im Dashboard sind nur mit Platzhaltertext beschriftet (WCAG 1.3.1, 3.3.2). Eine programmatische Verknüpfung per <label for="…"> wird sukzessive nachgereicht. Der Fokusring kann auf einzelnen Glas-Karten kontrastschwach erscheinen (WCAG 1.4.11). Eine systemweite Fokus-Stilvariante ist in Planung für Q3 2026.
🧭 Konformität nach Bereich
- mintfolder.ai (Landing) — teilweise konform
- /dashboard — teilweise konform
- /scanner — teilweise konform
- Telegram Mini App — teilweise konform
📋 Hinweis zur Anwendbarkeit
MintFolder AI beruft sich derzeit auf die Kleinstunternehmen-Ausnahme nach §3 Abs. 3 Satz 2 BFSG. Der B2B-Bereich fällt nicht in den Anwendungsbereich des BFSG (§1 Abs. 2 Nr. 5 BFSG, EAA Art. 2 Abs. 2).
✉️ Feedback und Kontakt
Wenn Sie Barrieren auf unserer Website feststellen, kontaktieren Sie uns bitte:
⚖️ Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Durchsetzungsstelle des Landes Hessen für barrierefreie Informationstechnik
beim Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1–7, 35390 Gießen
E-Mail: [email protected]
Web: rp-giessen.hessen.de
Stand: Mai 2026 · Version 1.0