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BFSG · WCAG 2.2 AA

Erklärung zur Barrierefreiheit

MintFolder AI — Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) · Selbstbewertung nach WCAG 2.2 AA

ℹ️ Hinweis zur Anwendbarkeit: Als Kleinstunternehmen gemäß §3 Abs. 3 BFSG (weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. € Jahresumsatz) ist MintFolder AI derzeit von den BFSG-Pflichten ausgenommen. Diese Erklärung erfolgt freiwillig im Sinne von Transparenz und als Vorbereitung auf zukünftiges Wachstum.
Hinweis: Diese Seite dokumentiert eine interne technische Selbstprüfung der im Quellcode von MintFolder AI implementierten Maßnahmen. Es handelt sich nicht um ein Testat, Gutachten oder eine Bescheinigung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Datenschutzbehörde oder einer anderen fachkundigen Stelle.

⚙️ Stand der Barrierefreiheit

MintFolder AI befindet sich im Aufbau der Barrierefreiheit. Wir arbeiten daran, unsere Webanwendung gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der harmonisierten Norm EN 301 549 barrierefrei zu gestalten.

⚠️ Bekannte Einschränkungen

Einige Eingabefelder im Dashboard sind nur mit Platzhaltertext beschriftet (WCAG 1.3.1, 3.3.2). Eine programmatische Verknüpfung per <label for="…"> wird sukzessive nachgereicht. Der Fokusring kann auf einzelnen Glas-Karten kontrastschwach erscheinen (WCAG 1.4.11). Eine systemweite Fokus-Stilvariante ist in Planung für Q3 2026.

🧭 Konformität nach Bereich

  • mintfolder.ai (Landing) — teilweise konform
  • /dashboard — teilweise konform
  • /scanner — teilweise konform
  • Telegram Mini App — teilweise konform

📋 Hinweis zur Anwendbarkeit

MintFolder AI beruft sich derzeit auf die Kleinstunternehmen-Ausnahme nach §3 Abs. 3 Satz 2 BFSG. Der B2B-Bereich fällt nicht in den Anwendungsbereich des BFSG (§1 Abs. 2 Nr. 5 BFSG, EAA Art. 2 Abs. 2).

✉️ Feedback und Kontakt

Wenn Sie Barrieren auf unserer Website feststellen, kontaktieren Sie uns bitte:

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 2 Wochen zu beantworten.

⚖️ Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

Durchsetzungsstelle des Landes Hessen für barrierefreie Informationstechnik
beim Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1–7, 35390 Gießen
E-Mail: [email protected]
Web: rp-giessen.hessen.de

Stand: Mai 2026 · Version 1.0